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EG-ÖKO-Verordnung

Die EG-Verordnung über die ökologische Produktion (EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau) gibt es seit 1991. Sie schützt europaweit Bezeichnungen wie "ökologisch", "biologisch", "organisch" oder gleichlautende Begriffe, wenn diese bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet werden. Sie dürfen nur gebraucht werden, wenn die Lebensmittel nach den Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden.

Die Verordnung erfasst pflanzliche und tierische, unverarbeitete Agrarerzeugnisse und verarbeitete Produkte, die überwiegend aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen bestehen und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie Futtermittel aus ökologischem Landbau. Über die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinaus gibt es in Deutschland zudem noch das Öko-Landbaugesetz, das die Regelungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau national umsetzt, das Bio-Kennzeichnungsgesetz und die Bio-Kennzeichen-Verordnung. Die beiden letztgenannten Regelungen schützen das Biosiegel.

ERZEUGERORGANISATION                               [DE-ÖKO-039]

[ ♦ ]  BIO Bescheinigung (EO)                    [DE-NI-039-00201-B]

[ ♦ ]  NATURLAND          (EO)                    [Betriebsnummer: 1100229]

[ ♦ ]  DEMETER               (EO)                    [Betriebsnummer: 32823]

VERTRIEBSGESELLSCHAFT

[ ♦ ]  BIO Bescheinigung (VG)

[ ♦ ]  NATURLAND Bescheinigung (VG)     [Betriebsnummer: 1100149]

[ ♦ ]  DEMETER Bescheinigung (VG)           [Betriebsnummer: 32797]

          [ ♦ ]  BIO Suisse (VG)

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