EG-ÖKO-Verordnung
Die EG-Verordnung über die ökologische Produktion (EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau) gibt es seit 1991. Sie schützt europaweit Bezeichnungen wie "ökologisch", "biologisch", "organisch" oder gleichlautende Begriffe, wenn diese bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet werden. Sie dürfen nur gebraucht werden, wenn die Lebensmittel nach den Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden.
Die Verordnung erfasst pflanzliche und tierische, unverarbeitete Agrarerzeugnisse und verarbeitete Produkte, die überwiegend aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen bestehen und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie Futtermittel aus ökologischem Landbau. Über die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinaus gibt es in Deutschland zudem noch das Öko-Landbaugesetz, das die Regelungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau national umsetzt, das Bio-Kennzeichnungsgesetz und die Bio-Kennzeichen-Verordnung. Die beiden letztgenannten Regelungen schützen das Biosiegel.
ERZEUGERORGANISATION [DE-ÖKO-039]
[ ♦ ] BIO Bescheinigung (EO) [DE-NI-039-00201-B]
[ ♦ ] NATURLAND (EO) [Betriebsnummer: 1100229]
[ ♦ ] DEMETER (EO) [Betriebsnummer: 32823]
VERTRIEBSGESELLSCHAFT
[ ♦ ] BIO Bescheinigung (VG)
[ ♦ ] NATURLAND Bescheinigung (VG) [Betriebsnummer: 1100149]
[ ♦ ] DEMETER Bescheinigung (VG) [Betriebsnummer: 32797]


In Verbindung mit regelmäßigen Prüfungen (Audits) durch neutrale Institute sorgt das System dafür, dass mit der Zertifizierung die gesetzlichen Bestimmungen und darüber hinaus gehende wichtige Kriterien für die Lebensmittelsicherheit erfüllt werden. Anhand der Berichte aus den neutralen Kontrollen ist zu erkennen, ob in bestimmten Bereichen noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Sortierstationen der Elbe-Obst sind nach QS zertifiziert. Die Erzeugerbetriebe sind nach QS-GAP zertifiziert. QS-GAP beinhaltet über das QS-System hinaus auch die Anerkennung des GLOBALGAP-Systems.