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Kirschen von Elbe-Obst aus dem Alten Land

Externe Qualitätskontrollen

Neben den internen werden auch verschiedene externe Qualitätskontrollen bei Elbe-Obst durchgeführt. Neben den Überprüfungen, ob die Richtlinien der Kontrollierten Integrierten Produktion eingehalten werden, gibt es weitere amtliche Überwachungen und Exportkontrollen.

IP-KONTROLLEN / BETRIEBSPRÜFUNGEN

Nach den Richtlinien für den Kontrollierten Integrierten Kern- und Steinobstanbau an der Niederelbe prüft das Esteburg Obstbauzentrum mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Betriebe der Erzeuger. Die Prüfungen umfassen: Betriebstagebücher, Betriebsausstattung und Obstanlagen. Es werden jedes Jahr die Betriebshefte aller integriert anbauenden Erzeuger geprüft. Jährlich erfolgen zusätzlich – neben den Kontrollen zum Qualitätssicherungssystem – auf 20 Prozent der Erzeugerbetriebe Begehung und Bewertung der Obstanlage(n).

AMTLICHE ÜBERWACHUNG

Die Einhaltung der Bestimmungen über die Vermarktungsnormen der EU wird durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), kontrolliert, um zu gewährleisten, dass die erzeugte Qualität auch bis zur Abgabe an den Verbraucher erhalten bleibt. Die Kontrolle beginnt schon bei der Aufbereitung und Verladung auf der Erzeuger- bzw. Versandstufe. Sie setzt sich fort auf den weiteren Handelsstufen, sowohl beim Groß- als auch beim Einzelhandel.

Der Landkreis Stade (Amt für Lebensmittelüberwachung) und der Landkreis Cuxhaven (Veterinäramt) prüfen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Fruchtproben auf Einhaltung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) mit den Ausführungsverordnungen. Die Ämter entnehmen bei Verdacht und regelmäßig durch Stichproben Fruchtproben zur Analyse auf Rückstände beim Staatlichen Lebensmittelüberwachungsamt Oldenburg.

AMTLICHE EXPORTKONTROLLE

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) führt die amtliche Kontrolle von zu exportierender Ware durch. Sie prüft dabei die Ordnungsmäßigkeit der Sortierung, Aufbereitung, Verpackung und Kennzeichnung.

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